Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare
Institut für Rhetorik und Kommunikation v. Sydow & Hochreiter GbR
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner verbindlich zur Teilnahme am gebuchten Seminar und zur Zahlung der Seminargebühren zzgl. MwSt.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Eingang der Bestätigung und ist 10 Tage vor Durchführung des Seminars/Trainings fällig.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Bei späteren Stornierungen kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird kein Ersatzteilnehmer benannt, ist bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei späteren Stornierungen, bei Nichterscheinen oder nur zeitweisem Erscheinen des Teilnehmers ist die gesamte Teilnahmegebühr des gebuchten Seminars zu zahlen.
Falls sich für ein offenes Seminar nur 1-3 Teilnehmende anmelden, bieten wir trotzdem eine Durchführung an. Im kleinen Kreis ganz intensiv und individuell, ggf. auch im Einzeltraining. Die Trainingszeit wird dann in Absprache mit dem/den Kunden angemessen verkürzt.
Trainer, Inhalt und Ablauf des Seminars können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund (insbesondere bei Erkrankung des Trainers und bei zu geringer Teilnehmerzahl) den Seminartermin zu verlegen.
Der Kunde ist mit der Speicherung seiner Daten laut § 28 Bundesdatenschutzgesetz einverstanden. Die Teilnahme an Seminaren wird, ebenso wie deren Inhalt, durch den Veranstalter vertraulich behandelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmentrainings oder Einzelcoaching
Institut für Rhetorik und Kommunikation v. Sydow & Hochreiter GbR
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner verbindlich zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung und zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren lt. Angebot. Die Rechnungssumme ist zum Trainingstermin fällig.
Bei Absage des gebuchten Firmen- oder Einzeltrainings bis zu 2 Wochen vor Beginn sind 50% des Veranstaltungspreises zu zahlen. Bei Absage der Teilnahme mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen.
Ist dem Kunden trotz verbindlicher Anmeldung die Teilnahme an einem Firmentraining oder Einzelcoaching aus dringenden Gründen nicht möglich, kann der Termin aus Kulanz in Absprache mit dem Veranstalter einmal verschoben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde die Verschiebung eine Woche bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn mitteilt.
Der Veranstalter behält sich vor, nach seinen Möglichkeiten einen Ausweichtermin in einem Zeitraum von drei Monaten ab dem ursprünglich vorgesehenen Termin anzubieten.
Wird auch mit diesem Ausweichtermin keine Durchführung des Firmentrainings oder Einzelcoachings ermöglicht, bleibt der Kunde zur Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr verpflichtet.
Der Kunde ist mit der Speicherung seiner Daten laut § 28 Bundesdatenschutzgesetz einverstanden. Die Teilnahme an Veranstaltungen wird, ebenso wie deren Inhalt, durch den Veranstalter vertraulich behandelt.